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01 Jul2015

Satzungsauszug

Posted in Satzung (Auszug)

Christen helfen Christen im Hl. Land e.V.

Auszug aus der Satzung des gemeinnützigen Vereins

§1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Regensburg und ist im Vereinsregister beim
Amtsgericht Regensburg eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung der Christen im Heiligen Land, um sie zum Bleiben zu ermutigen. Wobei mit Heiligem Land Israel, Palästinensische Autonomiegebiete, Jordanien, Syrien, Libanon, Osttürkei, Irak und Ägypten gemeint ist.
2. Dieser Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht
2.1 durch Stärkung des Gebets und der Gebetsgemeinschaften als Netzwerk des Glaubens und der gegenseitigen Verbundenheit,
2.2 durch Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Religion, Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
2.3 durch die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln zur Gewährung von humanitärer Hilfe für in Not geratene und sozial schwache christliche Personen und Familien und deren Unterstützung auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet durch Projekte und Aktionen.
2.4 Besonders gefördert werden pastorale, schulische und soziale Aktivitäten von Nonprofit-Organisationen (NPO) wie Kirchen, Schulen, Krankenhäusern.
2.5 Zweck des Vereins ist weiterhin die materielle und ideelle Unterstützung von christlichen Flüchtlingen, die das Hl. Land aufgrund von Krieg, religiöser Verfolgung oder Diskriminierung verlassen mussten.
Gefördert werden deshalb christliche Flüchtlinge aus dem Hl. Land im Bereich Religion, Spracherwerb und Übersetzungsarbeit. Bei einer Rückkehr sollen ihnen Geld- und Sachmitteln zur Verfügung gestellt werden insofern Bedürftigkeit vorliegt.
2.6 Weiterhin gefördert werden die Begegnungen zwischen den Christen in Deutschland und den Christen im Heiligen Land auch mittels elektronischer Nachrichtentechnik (z.B. Skype- oder Telefonkonferenzen),
2.7 durch Pilgerreisen ins Heilige Land,
2.8 durch eine professionelle Führung und Ausarbeitung von Projekten des Vereins wesentlich durch Christen im und aus dem Heiligen Land.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig.  

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